WERDE TEIL DER CREW!

Um unsere gemeinnützige Arbeit zum Betrieb unseres Großseglers sinnvoll planen zu können und unsere Stiftungsarbeit auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf tatkräftige und regelmäßige Unterstützung angewiesen. Bewerbe dich noch heute als CREW Mitglied der ALEXANDER von HUMBOLDT II, die sich als das Segelschulschiff der Jugend versteht!

Die Bordbesetzung

Was von einem Leichtmatrosen, Matrosen bzw. Toppsmatrosen erwartet wird, haben wir einmal gesondert aufgeführt.

Jeder der sich an Bord aus- oder weiterbilden lassen möchte, ist bei uns herzlich willkommen. Der erste Schritt dazu ist die Leichtmatrosenprüfung. Interessierte Mitsegler wenden sich bitte zu Beginn des Törns an den Toppsmatrosen, Steuermann oder an den Kapitän.

So könnt Ihr zielgerecht ausgebildet werden. Am Ende der Reise erfolgt die praktische Prüfung. Das Prüfungskomitee besteht aus Toppsmatrose, Bootsmann, Steuermann, Sailingmaster und Kapitän.

Dein Ansprechpartner

Gerne sprechen wir mit Dir Ihnen über die vielfältigen Möglichkeiten zur aktiven Unterstützung an Bord unseres Schiffes.

Jens Middendorf

Email: j.middendorf[@]alex-2.de
Tel.: +49 471 94588 32

Er trägt die alleinige Verantwortung für Schiff und Besatzung. Sein wichtigstes Ziel ist, allen Gefahren der See richtig zu begegnen und sicher und pünktlich den Bestimmungshafen zu erreichen. Zu seiner Unterstützung stehen ihm alle Besatzungsmitglieder und Bordeinrichtungen zur Verfügung.

Neben großem seemännischem und nautischem Können muss er über gute Menschenkenntnis und ausgeprägtes Organisationstalent verfügen. Darüber hinaus muss er auch die Fähigkeit besitzen, eine große Gruppe unterschiedlicher Menschen zu jeder Tageszeit und unter allen Bedingungen zu führen.

Seine herausragende Stellung an Bord ist gesetzlich festgelegt. Er ist Vorbild für die gesamte Besatzung; sein Auftreten ist maßgebend für die gute Stimmung an Bord.

Der Schiffsführer auf „ALEXANDER von HUMBOLDT“ hat eine Ausbildung zum Berufskapitän auf Großer Fahrt und verfügt über ausgedehnte Erfahrung. Im Rahmen seiner Aufgaben vertritt er auch die Deutsche Stiftung Sail Training (DSST).

Drei Steuerleute unterstützen den Kapitän zum Erreichen seiner Ziele. Als sein verlängerter Arm tragen sie die Verantwortung für ihre Wache, sichere Navigation und sicheren Schiffsbetrieb. Sie erfüllen daneben zusätzliche Pflichten im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Stammcrew, wie Funkbetrieb, Berichtigung der nautischen Unterlagen, Vorbereitung der Hafeneinklarierung, Wartungsarbeiten in Absprache mit dem Bootsmann, Bordverwaltung und vieles mehr.

Ihre enge Zusammenarbeit mit dem Toppsmatrosen ihrer Wache prägen die Stimmung und den Erlebniswert aller Wachmitglieder.

Steuerleute, die neu an Bord kommen, werden zuerst je nach ihrem Ausbildungsstandard als zusätzliche Steuerleute eingesetzt; sie lernen vom verantwortlichen Steuermann der Wache die praktischen Seiten des Schiffsbetriebs kennen.

Der 1. Steuermann hat eine Ausbildung als Berufsnautiker mit einem gültigen nautischen Befähigungsnachweis gemäß STCW Abschnitt A-II/2 Nr. 4.1 und 4.3 (1. Offizier bis 3000 BRZ). Er muss ausreichende Segelerfahrung auf solchen Fahrzeugen haben. Er muss als SSO (Ship Security Officer) durch das BSH gemäß ISPS-Code zertifiziert sein.

Der 2. und 3. Steuermann können entweder Inhaber eines nautischen Befähigungszeugnisses gemäß STCW Abschnitt A-II/1 mit allen entsprechenden Befähigungsnachweisen eines Berufsnautikers (s. 1. Steuermann) sein oder Inhaber von Sporthochseeschifferscheinen gemäß Sportseeschifferscheinverordnung mit Zusatzeintrag zum Führen eines Traditionsschiffes sein (SHS + Zusatzeintrag). Sie müssen im Besitz eines „Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses“ (Long Range Certificate (LRC)) sein.

Weitere Voraussetzungen: Inhaber von SHS + Zusatzeintrag müssen den Nachweis erbringen, an einem Basic Safety Lehrgang oder an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen zu haben. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes.*

Die Riggtauglichkeit sollte vorhanden sein. Bereitschaft für den inneren u. äußeren Schiffsbetrieb sowie die Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.

Bei Regatten unterstützt er die Schiffsführung bei der Segelführung und den Segelmanövern; ständig sind Segel zu trimmen, zu setzen, wegzunehmen und die Rahen zu brassen, um das Geschwindigkeitspotential des Schiffes auszunutzen.

Daher hat der Segelmeister ein ausgeprägtes Wissen und langjähriges Können im Umgang mit Rahseglern. Mit seiner reichhaltigen Erfahrung trägt er zur gründlichen Ausbildung der Besatzung bei, besonders um die Handhabung traditioneller Segelschiffe für die Zukunft zu bewahren.

Mitglieder des Maschinenpersonals auf der ALEXANDER von HUMBOLDT können neben Schiffsingenieuren und Schiffsmaschinisten alle werden, die eine technische Berufsausbildung (z. B. Maschinenschlosser, Landmaschinenschlosser, Kfz-Mechaniker, Elektroingenieur, Elektroinstallateur) erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Berufung zum Ltd. Ing. erfolgt durch den Vorstand.

Es gelten folgende Eingangsvoraussetzungen:

Sie können entweder Inhaber eines technischen Befähigungszeugnisses für Maschinisten auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW mit allen entsprechenden Befähigungsnachweisen eines Berufsseemannes oder Inhaber eines entsprechenden Befähigungsnachweises für Maschinisten auf Traditionsschiffen gemäß Sportseeschifferscheinverordnung oder Absolvent eines geeigneten technischen Ausbildungsganges an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sein.

Verantwortung und Aufgaben des Leiters der Maschinenanlage:

  • Verantwortliche Leitung des gesamten technischen Bereichs (siehe dazu auch unter Maschinisten)
  • Buchführung und Nachbestellungen von Betriebsstoffen und Reserveteilen in Absprache mit der Landorganisation
  • Offene Kommunikation mit dem Kapitän
  • Übergabe an den Nachfolger am Ende der Reise – schriftlich, wenn mündlich nicht möglich
  • Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit bestehen

Maschinenpersonal auf der ALEXANDER von HUMBOLDT können neben Schiffsingenieuren und Schiffsmaschinisten auch Personen werden, die eine technische Berufsausbildung wie z. B. Maschinenschlosser, Landmaschinenschlosser, Kfz-Mechaniker, Elektroingenieure, Elektroinstallateur erfolgreich abgeschlossen haben.

Alle geeigneten Techniker müssen den Nachweis erbringen, an einem Basic Safety Lehrgang oder einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen zu haben. Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes ist erforderlich.

Den Nachweis einer angemessenen Einfahrzeit auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II.

Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt.

Verantwortung und Aufgaben für den Maschinisten:

Wachdienst

  • Bedienung der Antriebsanlage bei Motorfahrt und kontinuierliche Wartung der gesamten Maschinenanlage

Deck und Wohnbereich

  • Kontrolle und Instandhaltung von Beleuchtung, Stromversorgung und sanitären Einrichtungen auf technische Funktion

Umweltschutz

  • Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Maschinenbereich

Sicherheit

  • Kontrolle und Wartung der Sicherheitseinrichtungen im Maschinenbereich

Technik

  • Betriebsführung und Überwachung der gesamten technischen Bordanlagen (nautische Geräte in Absprache mit Schiffsführung). Durchführung von Reparaturarbeiten, soweit mit Bordmitteln möglich

Ausbildung und Betreuung

  • Einführung und ggf. Anleitung interessierter Trainees in den Maschinenbereich. Information der Deck-Stammbesatzung über den Maschinenbetrieb und ggf. Ausbildung in ausgewählten Arbeitsgebieten

Der Schiffsarzt ist verantwortlich für die medizinische Versorgung und Hygiene an Bord.

Neben den ärztlichen Aufgaben ist er bereit, im Schiffsbetrieb mitzuarbeiten. Meist wird er für die 8-12 Wache eingeteilt. Er hat auch immer ein Ohr für persönliche, vertrauliche Gespräche.

Anforderungskatalog für den Schiffsarzt:

  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
  • Kenntnisse in der Notfallmedizin
  • Beherrschung der eigenen Seekrankheit (der Schiffsarzt darf dadurch nicht ausfallen)
  • Mindestens ein Törn als Mitsegler an Bord der „ALEXANDER von HUMBOLDT“
  • Kenntnisse im Umgang mit der an Bord befindlichen medizinischen Ausrüstung
  • Gültige Berufshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeit auf der „ALEXANDER von HUMBOLDT“ einschließt
  • Der Schiffsarzt muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und die Teamfähigkeit werden vorausgesetzt

Aufgaben neben der medizinischen Versorgung:

  • Führen der Bordapotheke
  • Überwachung des Medikamentenbestandes sowie der medizinischen Geräte
  • Nachbestellungen mit dem Kapitän abstimmen
  • Bestandsaufnahme am Ende des Törns und Übergabeprotokoll an den Nachfolger

Die Kombüsenmannschaft gehört zu den wichtigsten Crew-Mitgliedern an Bord. Qualität und Pünktlichkeit ihres Essens bestimmen wesentlich die Stimmung an Bord (ist das Wetter schlecht, aber das Essen gut, läuft die Stimmung zu Hochform auf).

Über die drei Hauptmahlzeiten Frühstück, Mittag und Abendessen hinaus gibt es häufig Kuchen und bei Gelegenheit sogar eine Geburtstagstorte. Sie backen auch Brot: Frischer Brotgeruch fördert die gute Laune an Bord.

Ideale Besetzung für diese wichtige Aufgabe ist natürlich ein erfahrener Schiffskoch; aber auch Landköche, Profis und Amateure mit Erfahrung in der Verpflegung großer Gruppen. Erfahrung als Kochsmaat auf der „ALEXANDER von HUMBOLDT“ ist herzlich willkommen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verpflegung einer 80köpfigen Besatzung, die immer hungrig ist
  • Einweisung und Anleitung des Kochsmaaten
  • Reinhaltung von Kombüse und Proviantlasten unter Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Tägliche Überprüfung des Frischproviants und der Tiefkühlräume
  • Meldung von Mängeln an Einrichtungen und Geräten der Kombüse an die Schiffsleitung
  • Verwaltung und Nachbestellung von Proviant und Kochgeschirr
  • Zum Ende des Törns Bestandsaufnahme des Proviants
  • Ordnung halten im Kombüsen- und Proviantlastenbereich
  • Bestellung für den Nachfolgetörn in Absprache mit dem Kapitän und Übergabe der Bestands- und Bestelllisten an den Nachfolger

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage einer gültigen Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz und eines gültigen Gesundheitsattestes sind ebenfalls erforderlich

Der Bootsmann ist der Leiter des Bordbetriebes an Deck. In Absprache mit der Schiffsführung organisiert er im Tagesdienst die Wartungs-, Reparatur- und Verschönerungsarbeiten auf dem ganzen Schiff. Er beteiligt sich aktiv am Unterricht.

Am Ende der Reise übergibt er seinem Nachfolger den Bootsmannbericht, in dem alle Arbeiten seiner Reise aufgeführt sind. Er gibt auch dem Kapitän Empfehlungen und Hinweise für größere Wartungs- und Reparaturarbeiten für nachfolgende Werftzeiten.

Seine Aufgaben umfassen:

Rigg, Deck und Wohnbereich

  • Verantwortung für Wartung, Kontrolle und Reparatur des laufenden und stehenden Guts
  • Verantwortung für Reinigung, Pflege und Konservierung des Deck- und Wohnbereiches
  • Ausgabe von Farben, Material und Werkzeug
  • Kontrolle und Ergänzung der Farblast, der Kabelgattvorräte und Werkzeugbestände
  • Betreuen der Segellast
  • Führen des Bootsmannberichtes

Umweltschutz

  • Anleitung und Kontrolle zur Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen (in Absprache mit der Schiffsführung)
  • Fachgerechte Mülltrennung und -entsorgung
  • Angaben zur Führung des Mülltagebuches

Sicherheit

  • Anleitung zur Einhaltung von Arbeitsschutz, Schiffssicherheit und bei den Rettungsmitteln
  • Kontrolle und Wartung der Brandschutzeinrichtungen und –geräte
  • Peilen der Frischwasser- und der Ballastwassertanks
  • Betreuen der Materialien für Lecksicherung, Anleitung bei Lecksicherung
  • Kontrolle und Wartung der Sicherheitsgurte und Rettungswesten

Technik

  • Bedienung, Kontrolle, Wartung des Ankerspills, der Müllpresse, der Bootswinde und der Bootsmotoren (in Zusammenarbeit mit Maschinisten)

Ausbildung und Betreuung

  • Vermittlung von Fachkenntnissen aus seinem Arbeitsbereich an Trainees und Stammbesatzung

Für die Berufung zum Bootsmann gelten folgende Eingangsvoraussetzungen:

  • Für die Übernahme als Bootsmann auf der ALEXANDER von HUMBOLDT ist die Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermanns und des Kapitäns von drei verschiedenen Törns notwendig. Grundsätzlich ist eine Fahrtzeit von einem Monat als Matrose u. Assistent eines Bootsmannes zu erwerben. Die Entscheidung zur Übernahme als Bootsmann erfolgt anhand der Beurteilung und Empfehlung der Schiffsleitung, auch unter dem Aspekt der Teamfähigkeit und der Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch durch den Eigner bzw. dem Betreiber

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 20 Jahren
  • Sportbootführerschein „See“

Toppsmatrosen gehören wie auch der Bootsmann zu den Führungskräften an Bord unseres Segelschiffes. Das „Bordklima“ wird wesentlich von ihrem Verhalten gegenüber den anderen Besatzungsmitgliedern und ihrem Vorleben der Ziele unserer Stiftung geprägt.

Eignungsvoraussetzungen:

  • Gefestigte Persönlichkeit
  • Menschliche Führungsqualitäten
  • Einfühlungsvermögen
  • Seemännisches Können
  • Erfahrung, insbesondere in Ausnahmesituationen und Gefahren
  • Fähigkeit Trainees, Leichtmatrosen und Matrosen motivieren, anzuleiten, auszubilden und ihnen ein „gesundes“ Sicherheitsbewusstsein zu vermitteln
  • Bereitschaft, Wissen und Können an andere weiterzugeben

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage des Sportbootführerschein „See“
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Die Übernahme als Toppsmatrose erfolgt auf Empfehlung des Toppsmatrosen, des Steuermanns und des Kapitäns. Grundsätzlich nach einer Fahrzeit von zwei Monaten als Matrose u. Assistent eines Toppsmatrosen auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II, um so die Eignung für die Aufgaben zum Toppsmatrosen zu erwerben. Ersatzweise kann der „S.T.A.G. – Vorerfahrungsnachweis“ (Springerpass) genügen (vgl. ISM-Dokument Fo 6-3). Der Eigner/ Betreiber hat dies zu bestätigen
  • Die Entscheidung zur Übernahme als Toppmatrose erfolgt anhand der Beurteilung und Empfehlung der Schiffsleitung, auch unter dem Aspekt der Teamfähigkeit und der Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch durch den Eigner bzw. Betreiber
  • Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 20 Jahren

Verantwortlichkeit und Aufgaben:

a) Wachdienst

  • Der Toppsmatrose ist dem Wachoffizier unterstellt
  • Führen Stamm/ Trainees in einer Wache
  • Leitung der Segelbedienung bei Manövern
  • Erstellung Sicherheitsrolle, Wach-, Kammer-, Kojen, Backschaftsplan (in Absprache mit Steuermann und Information an den Verwalter)
  • Verteilung und Handhabung der Sicherheitsgurte
  • Organisation des Schiffssicherungsdienstes – E.u.U. Gruppen aufstellen
  • Arbeitseinteilung für den Wachdienst (See/ Hafen/ Anker) und die Backschaft
  • Unterstützung des Bootsmannes bei der Pflege und Instandhaltung des Schiffes durch die Wachgänger

Ordnung, Sauberkeit (einschl. Sanitärbereich):

b) Rigg und Deck

  • Wartung und Kontrolle des stehenden und laufenden Gutes und Schiffsinstandhaltung in Absprache mit dem Bootsmann

c) Sicherheit und Umweltschutz

  • Sicherheitseinweisungen: Verschlusszustände, Notausgänge, Fluchtwege, Sicherheitsplan, Rettungsausrüstung, Brandschutz etc.
  • Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
  • Arbeitssicherheit
  • Müllvermeidung, Entsorgung
  • Bewusstseinsbildung insbesondere für die Meeresumwelt

d) Ausbildung und Betreuung

  • Weiterbildung der Stammanwärter und der Decks-Crew in Schiffsicherheit, Brandschutz, Manöverkunde und dem allgemeinen Schiffsbetrieb während der gesamten Wachzeit
  • Vertrauensperson für die Wache
  • Pflege der Gemeinschaft in der Wachgruppe
  • Einweisung der Trainees in alle vorgenannten Punkte des Bordbetriebes, insbesondere in die Bedienung der Segel und des Riggs (Aufentern ist freiwillig, kein Druck, Riggtauglichkeit)
  • Kenntnispflege der Belegungen bei den Mastgärten und Nägelbänken, Tampenjagd

e) Reinigungsarbeiten

  • Die Ordnung und Reinigung im Deckbereich ist Aufgabe des Bootsmannes und der Toppsmatrosen

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

Die Übernahme als Matrose erfolgt auf Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermannes und Kapitäns. Grundsätzlich nach einer Fahrzeit als Leichtmatrose von zwei Monaten, um die Fertigkeiten eines Matrosen zu erlernen und nach anschliessender Ablegung einer Eignungsprüfung.

Weitere Voraussetzungen:

  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Die Vorlage eines Sportbootführerschein „See“ ist optional, aber erwünscht
  • Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
  • See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren

Verantwortlichkeit und Aufgaben:

Wachdienst und Organisation

  • Beherrschung aller Leinen, auch nachts (Segel u. Tampenplan)
  • Bedienung der Segel bei Manövern
  • Steuern und Ausguck in der Seewache
  • Seeklar bzw. Hafenklar machen, Festmachen, Fendern, Gangway usw.
  • Hafen- und Ankerwache

a) Rigg-, Deck- und Wohnbereich

  • Schiffsinstandhaltung allgemein, Wartung, Reinigung und Reparatur (in Absprache mit Bootsmann und Toppsmatrose)
  • Fähigkeiten in seemännischen Handarbeiten (Knoten, Spleißen, Belegen usw.)
  • Ordnung, Sauberkeit unter Deck (einschl. Sanitärbereich)

b) Verpflegung

  • Backschaft
  • Proviantübernahme

c) Umweltschutz

  • Müllentsorgung und Müllvermeidung
  • Bewusstseinsbildung, insbesondere für die Meeresumwelt
  • Kenntnisse des ISM – Konzeptes

d) Sicherheit

  • Kenntnisse über allgemeine Schiffs- bzw. Arbeitssicherheit (Rigg, Deck etc.)
  • Aufbau und Aussage des Sicherheitsplanes, z.B. Fluchtwege, Feuerlöscher
  • Persönliche und kollektive Sicherheitsausrüstung
  • Übernahme von Funktionen in der Sicherheitsrolle
  • Kenntnisse des ISM – Konzeptes

e) Ausbildung und Betreuung

  • Vermittlung allgemeiner Segelkenntnisse
  • Einweisung der Trainees in die Punkte a) bis d)
  • Pflege der Gemeinschaft in der Wachgruppe

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

Die Übernahme als Leichtmatrose kann auf Empfehlung des Toppsmatrosen, Steuermannes und Kapitäns grundsätzlich nach einer Fahrzeit von einem Monat als Trainee und nach anschliessender Ablegung einer Eignungsprüfung erfolgen.

Als Voraussetzung gelten die See-/ Riggtauglichkeit und ein Mindestalter von 16 Jahren, um so die Fertigkeiten zu erlernen, die für die Aufgaben eines Leichtmatrosen von Bedeutung sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes

Verantwortlichkeit und Aufgaben:

  • Einarbeitung in die Aufgaben eines Matrosen

Qualifizierungs- und Besetzungsvoraussetzungen:

  • Die Übernahme als Mitarbeiter kann auf Empfehlung des Steuermannes und des Kapitäns grundsätzlich nach einer Fahrzeit von einem Monat als Trainee, in denen er schiffsspezifische Erfahrungen gesammelt hat, erfolgen
  • Weitere Voraussetzungen sind, Erfahrung in Verwaltungstätigkeiten, Organisation, EDV-Kenntnisse, Englischkenntnisse
  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im Sinne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Die Entscheidung über die Eignung und Einsatz auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II hat der Eigner bzw. der Betreiber zu treffen

Trainees sind alle an Bord, die nicht zur Stammbesatzung gehören. Dennoch werden sie voll mit in die Besatzung integriert. Sie bilden die wirtschaftliche Grundlage unseres Schiffsbetriebes. Jeder zwischen 14 – 75 Jahren kann unabhängig von Geschlecht, Religion und Hautfarbe mitsegeln. Körperliche Fitness und physische Gesundheit sind Voraussetzung, besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. (Im übrigen: wir Segler duzen uns).

Unter Anleitung der Stammbesatzung wächst Du in folgende Aufgaben und Fähigkeiten hinein:

Wachdienst

  • Sicheres Verhalten an Bord erlernen
  • Sicherheitsrolle kennenlernen
  • Das Schiff steuern
  • Ausguck gehen
  • Wetterbeobachtungen notieren
  • Segel bedienen
  • Maschinenbetrieb kennenlernen
  • Festmacherleinen und Fender beim An- und Ablegen handhaben
  • Anker- und Hafenwache gehen (zusammen mit der Stammbesatzung)

Seemannschaft

  • Seemännischen Tradition kennenlernen
  • Seemännische Handarbeiten lernen
  • Flaggen setzen
  • Die andere Wache wecken
  • Großreinschiff

Backschaft

  • Proviant übernehmen
  • Mahlzeiten vorbereiten in Absprache mit den Köchen
  • „Service“ während der Essenszeiten
  • Geschirr abwaschen und Pantry aufklaren
  • Sanitäranlagen, Messen und Betriebsgänge reinigen

Besetzungsvoraussetzungen:

Die Übernahme als Verwalter kann auf Empfehlung des Steuermannes und des Kaptäns grundsätzlich nach einer Fahrzeit von einem Monat als Trainee, in denen er schiffsspezifische Erfahrungen gesammelt hat, erfolgen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Erfahrung in Verwaltungstätigkeiten
  • Organisation
  • EDV-Kenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Er/ Sie muss an einem speziellen mit der DSST abgestimmten Schiffssicherheitslehrgang im SInne von Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes an einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen haben
  • Die Vorlage eines gültigen Gesundheitsattestes
  • Die Entscheidung über die Eignung und den Einsatz auf der ALEXANDER von HUMBOLDT II hat der Eigner bzw. der Betreiber zu treffen

Verantwortlichkeit und Aufgaben:

  • Der Verwalter ist dem Kapitän direkt unterstellt
  • Er/ Sie fährt in der Regel wachfrei

Administration und Finanzen:

  • Übergabe des Systems an den Nachfolger
  • Einweisung der Funktionsträger in ihre Verwaltungsaufgaben
  • Vorbereiten der neuen Reise (u.a. Erstellen der Listen/ Zugangs-Chips für die neue Besatzung)
  • Kontrollieren und verwahren der Ausweise/ Pässe
  • Erstellung des Internet-Törnberichts in Abstimmung mit dem Kapitän
  • Führung der Schiffskasse und Erstellung der Reiseabrechnung in Absprache mit dem Kapitän
  • Organisation von z.B. Empfängen, Bordveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Steuermann

Controlling:

  • Aufsicht und Kontrolle über Verbrauchsgüter, Non-Food und F&B (Getränke), Schlappskiste usw. d.h. Warenbestände/ Inventur auf Zuarbeit der Funktionsträger
  • Erstellen und führen von Statistiken
  • Klarierung und Crew-Wechsel
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit DSST, Hafenagenturen und Behörden
  • Ein- und Ausklarierung in Absprache mit der Schiffsführung

Aber es ist nicht genug zu klagen, sondern man muß arbeiten, den Klagen abzuhelfen.

Alexander von Humboldt (1769-1859), dt. Naturforscher u. Geograf

Tagesablauf und Aufgaben eines Trainees

Neben den vielen anderen alltäglichen Aufgaben auf dem Schiff, prägt der Wachablauf das maßgebliche Tagesgeschehen der tatkräftigen Crew. Jede Wache besteht aus einer Gruppe von bis zu 18 Trainees, einem Steuermann, einem Toppsmatrosen sowie mehreren Matrosen und Leichtmatrosen.

Unter Anleitung des Toppsmatrosen befindet sich die Wache an Deck und ist für die Bedienung der Takelage, das Steuern des Schiffes und das Besetzen des Ausgucks verantwortlich. Die beiden anderen Wachgruppen haben während dieser Zeit „Freiwache“. Sie können die Freizeit genießen, schlafen, sich seemännische oder nautische Fähigkeiten beibringen lassen oder einfach Spaß mit ihren Crewkameraden haben. In besonderen Situationen kann es zu all-hands-Manövern kommen. Dabei sind alle Wachen an Deck.

Überblick

Nachstehend geben wir einen kleinen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben, die zu einem sicheren Törnverlauf unserer ALEXANDER von HUMBOLDT II beitragen.

Ähnlich wie der Rudergänger wird der Ausguck von der diensthabenden Wache stundenweise besetzt. Er steht am Bug des Schiffes und meldet dem Steuermann alle Hindernisse, Seezeichen, Treibgut oder entgegenkommenden Schiffe. Auch im Zeitalter des Radars ist das sehr wichtig.

Über Bord gefallene Container, Treibnetze, kleine Bojen oder Sportboote in Küstennähe sind auf dem Radar nicht zu sehen. Hier trägt der Ausguck Verantwortung für das ganze Schiff und die Crew.

Die Backschaft ist für die Unterstützung des Kochs zuständig und wird jeden Tag neu eingeteilt. Dazu werden mehrere Crewmitglieder pro Wache aus dem Wachdienst herausgelöst. Je nach Länge des Törns, ist man 1 bis 2 Tage pro Törn zur Backschaft eingeteilt. Aufgaben sind Vorbereitung der Mahlzeiten in Absprache mit dem Smut (Tisch decken, Proviant aus der Last holen), Bedienung der Spülmaschinen und Aufklaren der Messe nach der Mahlzeit, sowie Reinigung der Gemeinschaftsräume und Betriebsgänge.

Eine freundliche und gut gelaunte Backschaft hebt die Stimmung aller und macht den Backschaftern selbst Spaß.

  • 0:00 Uhr > Wachwechsel
  • 4:00 Uhr > Wachwechsel
  • 7:30 – 8:00 Uhr > Allgemeines Wecken
  • 8:00 Uhr > Wachwechsel
  • 8:00 – 8:30 Uhr > Frühstück für 4 -8 Wache
  • 11:15 – 11:30 Uhr > Briefing zu aktuellem Wetter, Route, geplanten Manövern, etc.
  • 12:00 Uhr > Wachwechsel
  • 12:00 – 12:30 Uhr > Allgemeines Mittagessen
  • 15:30 Uhr > Coffee-Time nach Bedarf
  • 16:00 Uhr > Wachwechsel
  • 17:30 – 18:00 Uhr > Allgemeines Abendessen
  • 20:00 Uhr > Wachwechsel

Der Rudergänger wird für jeweils eine Stunde von der diensthabenden Wache gestellt. Pro Wache werden also 4 Rudergänger benötigt. Nach Anweisung des Steuermannes steuert der Rudergänger das Schiff. Eine konzentrierte Tätigkeit, an die sich jeder aber schnell gewöhnt.

Bei der Übergabe sagt der alte Rudergänger dem neuen, welchen Kurs er nach Kompass oder Segelstellung gesteuert hat. Der neue Rudergänger wiederholt den Kurs laut und deutlich. So werden Missverständnisse ausgeschlossen und der Steuermann ist über den Wechsel des Rudergängers informiert. Auch Anordnungen zur Kursänderung durch den Steuermann werden zur Vermeidung von Missverständnissen wiederholt.

Die gesamte Crew wird in drei Wachen eingeteilt:
0 – 4 Wache (Wachzeit von 0 – 4 Uhr und 12 – 16 Uhr)
4 – 8 Wache (Wachzeit von 4 – 8 Uhr und 16 – 20 Uhr)
8 – 12 Wache (Wachzeit von 8 – 12 Uhr und 20 – 24 Uhr)

BLEIBE STETS MIT UNSEREM NEWSLETTER INFORMIERT: ES ERWARTEN DICH WERTVOLLE TIPPS UND NEUIGKEITEN.